Homepage der Blue Knights Germany XVI (Rhein-Ruhr)
Save the Date — Blue Knights® Germany XXII Niederrhein
Unsere Freunde von den
Blue Knights® XXII Niederrhein
6.–8. August 2027
Wesel · Hotel Haus Duden
Save the Date →
Mission Triangel 2026
Mission Triangel
Charity-Motorradtour 2026

Dreiecks-Route • je 100 km Luftlinie • ein Tag • für die Frank Zander Foundation

Mehr erfahren →

Unsere Satzung

2023-03-13

Kurzer Vertrag – langer Streit, heisst es bei den Franzosen. Und damit alles friedlich bleibt: hier, für alle zum Nachlesen, unsere

Satzung

der Blue Knights Germany XVI e. V.

Inhaltsverzeichnis:

Inhaltsverzeichnis:………………………………………………………………………………………….2

Änderungsnachweis:……………………………………………………………………………………….3

  • 1 Name und Sitz des Vereins…………………………………………………………………………4
  • 2 Zwecke und Ziele des Vereins…………………………………………………………………….4
  • 3 Geschäftsjahr……………………………………………………………………………………………4
  • 4 Mitgliedsbeiträge……………………………………………………………………………………….5
  • 5 Mitgliedschaft……………………………………………………………………………………………5
  • 6 Maßregelungen…………………………………………………………………………………………7
  • 7 Organe des Vereins…………………………………………………………………………………..7
  • 8 Mitgliederversammlung………………………………………………………………………………7
  • 9 Der Vorstand…………………………………………………………………………………………….8
  • 10 Protokollierung der Beschlüsse………………………………………………………………..10
  • 11 „Automatische Mitgliedschaft“………………………………………………………………….10
  • 12 Schutz des Vereinsnamens und der Vereinsembleme, etc…………………………..10
  • 13 Änderung der Satzung des Vereins durch die Mitgliederversammlung…………..10
  • 14 Kassenprüfung………………………………………………………………………………………11
  • 15 Auflösung des Vereins…………………………………………………………………………….11

Änderungsnachweis:

Version Datum Bearbeiter Bemerkung

0.1 15.02.2001 Peter Ekrod Erstellung

1.0 30.03.2001 Mitgliederversammlung Gründung des Vereins

1.1 11.09.2005 Volker Roth Einarbeitung der Änderungen für §§ 2 und 15

2.0 22.10.2005 Mitgliederversammlung Änderung §§ 2 und 15

2.1 28.10.2010 Holger Fischer Einarbeitung der Änderung für § 9

3.0 29.01.2011 Mitgliederversammlung Änderung § 9

3.1 14.12.2012 Dirk Jansen Einarbeitung der Neufassung § 5

4.0 26.01.2013 Mitgliederversammlung Neufassung § 5

4.1 18.10.2013 Peter Ekrod Änderung § 7 a, Überarbeitung (Interpunktion, Rechtschreibung, Formatierung, Zusammenführung aller Satzungsversionen)

5.0 08.02.2014 Mitgliederversammlung Genehmigung der Neufassung

5.1 01.02.2015 Jochen Happel, Peter Ekrod Änderung § 9 (1):

Vertretungsregelung gegenseitig Sekretär und Kassierer

6.0 28.02.2015 Mitgliederversammlung Änderung § 9 (1)

6.1 16.06.2020 Peter Ekrod Änderung § 9 (1)

6.2 14.09.2020 Peter Ekrod Änderung § 9 (2)

6.3 18.10.2020 Peter Ekrod Änderung § 14

Einfügen von Absätzen und Absatz 3

7.0 14.08.2021 Mitgliederversammlung Genehmigung der Änderung der §§ 9 und 14

§ 1          Name und Sitz des Vereins

  • Der Verein führt den Namen „Blue Knights Germany XVI“.
  • Ergänzend wird der Zusatz „Police Motorcycle Touring Club“ verwendet.
  • Der Verein ist eine selbständige Unterabteilung der „Blue Knights International, Law Enforcement Motorcycle Club Inc.“.
  • Der Sitz des Vereins ist Essen.
  • Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden.

Nach erfolgter Eintragung führt der Verein den Zusatz „e.V.“

§ 2          Zwecke und Ziele des Vereins[[1]](applewebdata://843E9AF8-A859-469D-A49D-3AEE6181EE4E#_ftn1)

  • Der Verein ist nicht gemeinnützig.
  • Zwecke und Ziele des Vereins sind insbesondere:

die Förderung der internationalen Völkerverständigung und der europäischen Einigung

die Förderung des Motorradtourensports.

die Unterstützung von gemeinnützigen und sozialen Einrichtungen, Organisationen und Stiftungen.

  • Zur Verwirklichung und Förderung der oben genannten Ziele ist der Verein in folgenden Bereichen tätig:

Teilnahme an internationalen Begegnungen und Arbeitstreffen, sowie deren Veranstaltung.

Förderung der Sicherheit im Bereich des Tourenfahrens durch Verbesserung und Anschaffung von passiven Sicherheitseinrichtungen.

Beratung und praktische Unterstützung in Fragen der aktiven Fahrsicherheit.

Finanzielle Unterstützung der o.a. Einrichtungen und Organisationen.

§ 3        Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr des Vereins beginnt jeweils mit dem 01.01. eines jeden Jahres und endet mit dem 31.12. des gleichen Jahres.

§ 4        Mitgliedsbeiträge

  • Die Mitgliedsbeiträge sind Jahresbeiträge und sind jeweils zum 01.01. eines Jahres im Voraus fällig.
  • Die Mitgliedsbeträge sind fristgerecht auf das Vereinskonto zu überweisen oder per Verrechnungsscheck an den Kassenwart zu übergeben.
  • Die Mitgliedsbeiträge, die Aufnahmegebühr sowie außerordentliche Beiträge (Umlage) werden von der Mitgliederversammlung festgelegt.
  • Außerordentliche Beiträge sind in voller Höhe einen Monat nach Beschlussfassung fällig.
  • Sollten Beitragserhöhungen auf Grund internationaler Entscheidungen oder eines stark veränderten Wechselkurses notwendig werden, so kann der Vorstand, unter Hinzuziehung von 1-2 Beisitzern, diese Entscheidung treffen.

§ 5        Mitgliedschaft

  • Mitglied des Vereins kann grundsätzlich jede natürliche Person werden, die nachstehende Voraussetzungen erfüllt:
  • Vollzugsdienstkräfte mit Strafverfolgungsbefugnissen insbesondere der Polizei, Justiz, Zoll sowie Feldjäger der BW,[[2]](applewebdata://843E9AF8-A859-469D-A49D-3AEE6181EE4E#_ftn2)
  • Eigentümer eines motorisierten Zweirades ab 250 ccm ist oder eines innerhalb von 6 Monaten ab Eingang des Aufnahmeantrages erwirbt,[[3]](applewebdata://843E9AF8-A859-469D-A49D-3AEE6181EE4E#_ftn3)
  • Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis für Motorräder ist,
  • die nationalen und internationalen Satzungen und Vorschriften der Blue Knights anerkennt.
  • Die Voraussetzungen gelten analog für Ruhestandsbeamte der

o.g. Behörden.

  • Die Mitgliedschaft beginnt im Regelfall nach einer Probezeit von sechs Monaten innerhalb eines Jahreszeitraum März bis November, nach

Stellung eines Aufnahmeantrages und abschließender Entrichtung des Mitgliedsbeitrages.[[4]](applewebdata://843E9AF8-A859-469D-A49D-3AEE6181EE4E#_ftn4)

  • Über die Aufnahme in den Verein entscheidet der Vorstand.
  • Gemäß den internationalen Vorschriften kann eine Mitgliedschaft auch bei nicht Vorliegen der unter § 5 (1) 1.1, 1.2, 1.3 genannten Voraussetzungen beantragt werden:
  • Die Zahl dieser Mitglieder darf nicht höher als 10 % aller regulären Mitglieder des Vereins sein. Die Entscheidung über die Aufnahme trifft der Vorstand.
  • Der Vorstand kann den Mitgliedsantrag einer Person, die die Voraussetzungen zu § 5 (1) erfüllt nur dann zurückweisen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass das Mitglied durch sein Verhalten inner- und außerhalb des Vereins Tatsachen schaffen wird, die seinen Ausschluss rechtfertigen könnte.
  • Die Mitgliedschaft läuft zum Ende des Geschäftsjahres aus:
  • Durch schriftliche oder mündliche Austrittserklärung, gerichtet an ein Vorstandsmitglied.

Sie endet mit sofortiger Wirkung:

  • durch Ausschluss aus dem Verein.
  • bei Wegfall einer oder mehrer Mitgliedschaftsvoraussetzungen.
  • mit dem Tod des Mitglieds.
  • bei Nichtentrichtung des Jahresbeitrages bis zum 31.01. des Fälligkeitsjahres.
  • a) Ein Mitglied, das im erheblichen Maße gegen die Vereinsinteressen verstoßen hat, kann durch Beschluss des Vorstandes aus dem Verein ausgeschlossen werden. Der Betroffene ist über die Absicht zu informieren.

Vor dem Ausschluss ist dem Mitglied Gelegenheit zu geben, zu den ihm gemachten Vorwürfen Stellung zu nehmen.

Die Entscheidung über den Ausschluss ist schriftlich zu begründen.

Gegen die Entscheidung des Vorstandes kann innerhalb eines Monats  schriftlich Einspruch erhoben werden.

Über den Einspruch entscheidet die Mitgliederversammlung.

Der Einspruch hat aufschiebende Wirkung.

  • Nach Ausschluss oder Austritt hat das ehemalige Mitglied nicht mehr das Recht, die nationalen oder internationalen Vereinsembleme, Abzeichen etc. zu führen.
  • Die Mindestmitgliederzahl des Chapters GER XVI beträgt mindestens 10 (zehn) reguläre Mitglieder.

§ 6        Maßregelungen

Gegen Mitglieder, die gegen die Satzung oder gegen die Anordnungen des Vorstandes verstoßen, können nach vorheriger Anhörung vom Vorstand folgende Maßnahmen verhängt werden:

  • a)Verweis

Der Bescheid über die Maßregelungen ist mit Einschreibebrief zuzustellen.

§ 7         Organe des Vereins

Die Organe des Vereins sind:

  • die Mitgliederversammlung[[5]](applewebdata://843E9AF8-A859-469D-A49D-3AEE6181EE4E#_ftn5)
  • der Vorstand
  • die auf Grund der internationalen Satzung zuständigen Gremien
  • Fachausschüsse und Arbeitsgruppen, die auf Beschluss der o.a. Organe eingesetzt werden.

§ 8         Mitgliederversammlung

  • Die Mitgliederversammlung sollte jährlich, mindestens jedoch innerhalb von 2 Jahren, vom Vorstand, unter Einhaltung einer Einladefrist von 6 (sechs) Wochen, einberufen werden.

Dabei ist die vom Vorstand festgelegte Tagesordnung mitzuteilen. Diese muss folgende Punkte enthalten:

  • Bericht des Vorstandes
  • Kassenbericht und Bericht der Kassenprüfer
  • Entlastung des Vorstandes
  • Wahlen, soweit diese erforderlich sind
  • Beschlussfassung über vorliegende Anträge
  • Die Mitgliederversammlung hat insbesondere folgende Aufgaben:

Entgegennahme des Rechenschaftsberichts des Vorstands und dessen Entlastung

Wahl des Vorstandes (Briefwahl ist möglich)

Festsetzung der Höhe der Mitgliedsbeiträge und außerordentliche Beiträge

Beschlüsse über Satzungsänderungen oder Vereinsauflösung

Beschlüsse über den Einspruch eines Mitglieds gegen seinen Ausschluss durch den Vorstand

  • Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
  • Die Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder gefasst.
  • Anträge können gestellt werden:
  • von Mitgliedern
  • vom Vorstand
  • Geheime Abstimmungen erfolgen nur, wenn mindestens 1/3 der stimmberechtigten Mitglieder es beantragen.

§ 9       Der Vorstand

  • Der Vorstand des Vereins besteht grundsätzlich aus folgenden Mitgliedern:[[6]](applewebdata://843E9AF8-A859-469D-A49D-3AEE6181EE4E#_ftn6)[[7]](applewebdata://843E9AF8-A859-469D-A49D-3AEE6181EE4E#_ftn7)

dem Vorsitzenden

dem stellvertretenden Vorsitzenden

dem Sekretär (Geschäftsführer, Schriftführer und stellvertretender Kassierer)[[8]](applewebdata://843E9AF8-A859-469D-A49D-3AEE6181EE4E#_ftn8)

dem Kassenwart (gleichzeitig stellvertretender Sekretär)[[9]](applewebdata://843E9AF8-A859-469D-A49D-3AEE6181EE4E#_ftn9)

  • [[10]](applewebdata://843E9AF8-A859-469D-A49D-3AEE6181EE4E#_ftn10)Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch 2 (zwei) Vorstandsmitgliedern vertreten.
  • Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von 2 (zwei) Jahren gewählt. Er bleibt solange im Amt, bis das Geschäftsjahr abgelaufen und ein neuer Vorstand gewählt worden ist. (4) Der Vorstand kann Beisitzer hinzu ziehen, wenn
  • diese zur Entlastung des Vorstands notwendig ist.
  • dies zur Herbeiführung einer Mehrheitsentscheidung notwendig ist.

(a.) Entscheidungspatt                         (b.) Satzungsvorgabe

Die Anzahl der Beisitzer beträgt 1 oder 2, je nach Zusammensetzung des Vorstands.

  • Der Vorstand kann für bestimmte Ziele und Aufgaben Arbeitsgruppen und Fachausschüsse einsetzen.
  • Der Vorstand hat unverzüglich eine Mitgliederversammlung einzuberufen, wenn das Vereinsinteresse es erfordert oder wenn mindestens 25 % der Mitglieder dies unter Angabe der Gründe schriftlich fordern.
  • Der Vorstand leitet den Verein. Seine Sitzungen werden von dem Vorsitzenden einberufen und geleitet. Er tritt zusammen, wenn es das Vereinsinteresse erfordert oder 1 Vorstandsmitglied es beantragt. Er ist beschlussfähig, wenn 2/3 der Vorstandsmitglieder anwesend sind. Er entscheidet mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmgleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag. Bei Ausscheiden eines Vorstandsmitglieds ist der Vorstand berechtigt, ein neues Mitglied kommissarisch bis zur nächsten Wahl zu berufen.

§ 10 Protokollierung der Beschlüsse

Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung und des Vorstandes ist jeweils ein Protokoll anzufertigen, das vom Versammlungsleiter und dem von ihm bestimmten Protokollführer zu unterzeichnen ist. Die Protokolle sind allen Mitgliedern zuzusenden.

§ 11 „Automatische Mitgliedschaft“

Die Ehe- und Sozialpartner der ordentlichen Mitglieder sind automatisch beitragsfreie Mitglieder. Sie haben kein aktives oder passives Wahlrecht. Sie erhalten auf Antrag und nach Beschluss durch die Mitgliederversammlung jederzeit eine beratende Funktion.

  • 12 Schutz des Vereinsnamens und der Vereinsembleme, etc.
  • Jedes Mitglied hat das Recht Vorschläge für Vereinsembleme und Abzeichen zu entwerfen.

Diese sind dann dem Vorstand zur Prüfung und zur Entscheidung vorzulegen. Erfolgt von dort eine Zustimmung, wird der Vorschlag dem internationalen Präsidium zur Prüfung und Registrierung vorgelegt.

  • Der Vertrieb von Vereinsemblemen erfolgt ohne Ausnahme immer im Namen und Auftrag des Chapters.
  • Der Gewinn aus solchen Geschäften ist an die Chapterkasse zu überweisen.
  • Wenn der Name und /oder das Emblem des Vereins verwendet wird und eine Außenwirkung auftritt, so ist neben dem Zusatz „e.V.“ das ® (als Kennzeichen der internationalen Registrierung) zu verwenden.

§ 13 Änderung der Satzung des Vereins durch die Mitgliederversammlung

  • Satzungsänderungen bedürfen der einfachen Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Satzungsänderungen sind von zwei Vorstandsmitgliedern dem Vereinsregister zu melden.
  • Beschlüsse über Einspruchverfahren bedürfen einer ¾ Mehrheit der anwesenden Mitglieder.

§ 14 Kassenprüfung

  • Die Kassenprüfung des Vereins wird durch zwei von der Mitgliederversammlung des Vereins gewählte Kassenprüfer geprüft.
  • Die Kassenprüfer erstatten der Mitgliederversammlung einen Prüfungsbericht und beantragen bei ordnungsgemäßer Wirtschaftsprüfung die Entlastung des Vorstandes.
  • Sollte eine Kassenprüfung auf Grund höherer Gewalt (z.B. Pandemie, Tod eines gewählten Prüfers) nicht durch zwei Prüfer erfolgen können, so genügt die Prüfung durch einen Kassenprüfer.[[11]](applewebdata://843E9AF8-A859-469D-A49D-3AEE6181EE4E#_ftn11)

§ 15 Auflösung des Vereins

  • Die Auflösung des Vereins kann nur in einer außerordentlichen Mitgliederversammlung beschlossen werden. Auf der Tagesordnung dieser Versammlung darf nur der Punkt „Auflösung des Vereins“ stehen.
  • Die Einberufung einer solchen Mitgliederversammlung darf nur erfolgen, wenn es
  • der Gesamtvorstand mit einer Mehrheit von 2/3 aller seiner Mitglieder beschlossen hat oder
  • von 2/3 der stimmberechtigten Mitglieder des Vereins schriftlich gefordert wurde.
  • Die Versammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens 50 % der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind. Die Auflösung kann nur mit einer Mehrheit von ¾ der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden.

Die Abstimmung ist namentlich vorzunehmen.

  • Bei Auflösung des Vereins oder bei dessen Aufhebung durch Wegfall des bisherigen Zwecks, fällt das Vermögen des Vereins an eine andere bestehende Sektion (Chapter) der Blue Knights, die es ausschließlich und unmittelbar zur Unterstützung ihrer satzungsgemäßen Ziele zu verwenden hat. Sollte kein Chapter der Blue Knights mehr bestehen, so fällt das Vermögen an eine vom Vorstand zu bestimmende Institution oder Person. Hierbei hat der Vorstand zu berücksichtigen, dass die Zuwendungsempfänger zumindest einer der in § 2 (2) genannten Zwecke oder Ziele selber verfolgen.[[12]](applewebdata://843E9AF8-A859-469D-A49D-3AEE6181EE4E#_ftn12)
  • Die Liquidation erfolgt durch den Vorstand.

gefertigt:

(Ekrod)

Für den Vorstand:

(Ekrod, Vorsitzender)

(Happel, Sekretär)

[[1]](applewebdata://843E9AF8-A859-469D-A49D-3AEE6181EE4E#_ftnref1) Geändert durch Beschluss der Mitgliederversammlung am 22.10.2005

[[2]](applewebdata://843E9AF8-A859-469D-A49D-3AEE6181EE4E#_ftnref2) Geändert durch Beschluss der Mitgliederversammlung am 26.01.2013

[[3]](applewebdata://843E9AF8-A859-469D-A49D-3AEE6181EE4E#_ftnref3) Geändert durch Beschluss der Mitgliederversammlung am 26.01.2013

[[4]](applewebdata://843E9AF8-A859-469D-A49D-3AEE6181EE4E#_ftnref4) Geändert durch Beschluss der Mitgliederversammlung am 26.01.2013

[[5]](applewebdata://843E9AF8-A859-469D-A49D-3AEE6181EE4E#_ftnref5) Geändert durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 08.02.2014

[[6]](applewebdata://843E9AF8-A859-469D-A49D-3AEE6181EE4E#_ftnref6) Geändert durch Beschluss der Mitgliederversammlung am 29.01.2011

[[7]](applewebdata://843E9AF8-A859-469D-A49D-3AEE6181EE4E#_ftnref7) Streichung der Vorstandsfunktionen Quartermaster, Roadcaptain, Webmaster, geändert durch Beschluss der Mitgliederversammlung am 14.08.2021

[[8]](applewebdata://843E9AF8-A859-469D-A49D-3AEE6181EE4E#_ftnref8) Geändert durch Beschluss der Mitgliederversammlung am 28.02.2015

[[9]](applewebdata://843E9AF8-A859-469D-A49D-3AEE6181EE4E#_ftnref9) Geändert durch Beschluss der Mitgliederversammlung am 28.02.2015

[[10]](applewebdata://843E9AF8-A859-469D-A49D-3AEE6181EE4E#_ftnref10) Streichung des Satzes „Die Funktion des Sekretärs und des Kassenwartes kann in Personalunion ausgeführt werden“ geändert durch Beschluss der Mitgliederversammlung am 14.08.2021

[[11]](applewebdata://843E9AF8-A859-469D-A49D-3AEE6181EE4E#_ftnref11) Einfügen Absatz 3, geändert durch Beschluss der Mitgliederversammlung am 14.08.2021

[[12]](applewebdata://843E9AF8-A859-469D-A49D-3AEE6181EE4E#_ftnref12) Geändert durch Beschluss der Mitgliederversammlung am 22.10.2005

Lust, dabei zu sein?

Wir freuen uns immer über Gleichgesinnte aus dem Dienst.

JETZT KONTAKT AUFNEHMEN